Cluster-Treffen mit Impulsreferaten

Nach der Auftaktveranstaltung am 28. April 2016, bei dem das BIM-Cluster-Rheinland-Pfalz gegründet wurde, fand inzwischen ein weiteres Cluster-Treffen statt sowie zwei Sitzungen des Koordinierungskreises, der die nachgefragten Themen sammelt, vertieft und zu weiteren Veranstaltungen bündelt.

Das zweite Cluster-Treffen am 5. Juli 2016 startete mit drei Impulsreferaten, welche die Teilnehmer zu vielen Fragen und konstruktiven Diskussionsbeiträgen anregten.

Zusammenarbeit und Schnittstellen

Herr Neuberger vom Büro Obermeyer Planen und Beraten referierte zum Thema „BIM– Zusammenarbeit und Schnittstellen“. Er stellte ein Projekt vor, welches bereits im VOF-Verfahren als BIM-Projekt ausgelobt wurde. Es wird über alle Leistungsphasen in der BIM Arbeitsweise bearbeitet. Die programmtechnische Zusammenarbeit erfolgt als „BIG-CLOSED-BIM-Projekt“, d.h. verschiedene Disziplinen bearbeiten das Projekt mit einer Software. Neuberger erläuterte die aktuelle Zusammenarbeit der Planer über mehrere Standorte hinweg mittels einer Datenaustauschplattform (Autodesk– A360). Zur Definition der Zusammenarbeit aller Beteiligten wurde seitens des Bauherrn bereits im VOF-Verfahren ein „BIM-Lastenheft“ erstellt. Durch den Planer wurden die dort enthaltenen Fragestellungen mittels eines „BIM-Pflichtenheftes“ und im späteren Projektverlauf durch ein „BIM-Projekthandbuch“ beantwortet. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass der Bedarf an Kommunikation zwischen den Planern und dem Bauherrn steigt.

Mehrwert durch BIM

Im zweiten Impulsreferat sprachen Innenarchitektin Dipl.-Ing. (FH) Eva Holdenried (stereoraum Architekten) sowie der BDB-Landesvorsitzende Dipl. Ing. (FH) Franz-Josef Zimmermann M. Eng über den Mehrwert von BIM.

So ermögliche BIM eine intensivere Zusammenarbeit aller am Projekt beteiligten Partner zu Gunsten des Projektziels. Dies bedeute im Konkretfall nicht nur eine Einsparung von Zeit und Kosten im gesamten Projektverlauf, sondern ein geteiltes Risiko bei gemeinsamer Projektverantwortung. Das Hauptziel der BIM-Clusters müsse dabei sein, durch intensive Öffentlichkeitsarbeit Ängste aller Beteiligten abzubauen und gleichzeitig die Chancen der modernen Planungsmethode im Bauwesen in die Breite zu tragen.

BIM - Honorar und Haftung

Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis (Kunz Rechtsanwälte) stellte im letzten Referat „BIM – Honorar und Haftung“ die mit dem Einsatz der Planungsmethode BIM verbundenen Rechtsfragen vor. Die BIM-Methode berührt Fragen des Architektenvertragsrechts, des Werkvertragsrechts allgemein, des Preisrechts der HOAI, der Mängelhaftung und des Versicherungs- und Urheberrechts.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das gesetzliche Preisrecht der HOAI der BIM-Methode nicht entgegensteht. In der HOAI findet sich bisher nur in der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 bei der Leistungsphase 2 ein Verweis auf die Gebäudemodellbearbeitung 3-D oder 4-D (BIM) als besondere Leistung, so dass für diese Leistungen die freie Honorarvereinbarung gilt. Damit sind aber die grundsätzlich im Planungsprozess beim Einsatz der BIM-Methode zu erbringenden Leistungen nicht abgedeckt. Die BIM-Methode setzt eine integrale Herangehensweise voraus und damit einen kooperativen Ansatz, der in der HOAI nicht berücksichtigt ist.

Zudem bedingt der Einsatz der BIM-Methode im Planungsprozess eine Aufwandsverlagerung gegenüber den klassischen Leistungsphasen in das frühe Vertragsstadium. Dies könnte durch eine Optimierung der HOAI durch die Aufnahme zusätzlicher Leistungen bzw. über die Schaffung eines eigenen Gebührentatbestandes für BIM-Leistungen in der HOAI bis hin zu einer vollständigen Entkopplung des bindenden Preisrechts von Planungsverträgen, bei denen die BIM-Methode eingesetzt wird, gelöst werden.

Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Ingenieur den werkvertraglichen Erfolg. Planungsleistungen werden in der Regel auf der Grundlage eines 2-Parteien Vertrages mit festgelegten gegenseitigen Leistungspflichten erbracht. Diese Ausgangssituation kann nicht ohne weiteres 1 zu 1 auf das BIM-Modell übertragen werden. Ob der Einsatz der BIM-Methode eine eigene gesetzliche Regelung erfordert, oder ob es ausreichend ist, die Pflichten der Beteiligten vertraglich zu regeln, wurde rege diskutiert. Die Urheber- und Nutzungsrechte sind bisher unzureichend geklärt. Hierzu bedarf es vertraglicher Vereinbarungen, falls keine gesonderten rechtlichen Regelungen geschaffen werden.

So geht es weiter

Aus allen Vorträgen und der anschließenden Diskussion ergaben sich wieder neue Fragestellungen und der Wunsch nach einem weiteren zeitnahen Cluster-Treffen. Dieses findet am 30.08., um 16:30 Uhr in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz statt. Anmeldungen bitte an mayer@akrp.de.

Auf dem Programm stehen zwei Vorträge aus der Praxis mit den Titeln „Best BIM Practice – Die Zusammenarbeit des Architekten mit den Kosten-, Tragwerks-, und Haustechnikplanern“ und „... das tut jetzt ein bisschen weh! – Werkbericht zur Einführung von BIM im eigenen Büro“.

Die Koordinierungskreissitzungen am 31.05. und 06.07.2016 beschäftigten sich zunächst mit der Struktur und Organisation des Clusters. Darüber hinaus wurden weitere Cluster-Treffen und eine Fachveranstaltung für die Mitglieder der beteiligten Institutionen inhaltlich gestaltet und koordiniert.

Ein Hauptaugenmerk des Koordinierungskreises liegt auf der Bildung von Arbeitskreisen zu Themen, die alle am Bau Beteiligten, die bereits mit BIM arbeiten oder es künftig wollen, beschäftigen. In kleinen Gruppen sollen dann Informationen zusammengetragen, vertieft und strukturiert werden. Die Ergebnisse werden den Cluster-Mitwirkenden zur Verfügung gestellt.

Bei Interesse an der Mitwirkung im BIM-Cluster-Rheinland-Pfalz senden Sie Ihr Logo bitte an konrath(at)ing-rlp.de . Sie können sich dann auch den entsprechenden Arbeitskreisen anschließen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bim-cluster-rlp.de.


Das zweite Cluster-Treffen am 5. Juli 2016 fand im Ingenieurbüro Verheyen in Bad Kreuznach statt.

Das zweite Cluster-Treffen am 5. Juli 2016 fand im Ingenieurbüro Verheyen in Bad Kreuznach statt.


Dipl.-Ing. Univ. Architekt Matthias Neuberger

Dipl.-Ing. Univ. Architekt Matthias Neuberger


Dipl.-Ing. (FH) Eva Holdenried und Dipl. Ing. (FH) Franz-Josef Zimmermann M. Eng

Dipl.-Ing. (FH) Eva Holdenried und Dipl. Ing. (FH) Franz-Josef Zimmermann M. Eng


Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis

Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis