27.05.2020
Die Digitalisierung des Bauens erfordert auch die Digitalisierung bauordnungsrechtlicher Verwaltungsverfahren. Deshalb wurde – gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie die Forschungsinitiative ZukunftBAU – ein Konzept für die nahtlose Integration von Building Information Modeling (BIM) in das behördliche Bauantragsverfahren erarbeitet.
Unter Mitwirkung verschiedener Projektpartner konnten bereits Anfang April 2020 die Ergebnisse vorgestellt werden. Die Ziele, Ergebnisse, prototypische Software sowie eine Evaluierung finden Sie unter bimbauantrag.de.
Da das Thema „Digitaler, BIM-basierter Bauantrag“ auch im BIM-Cluster Rheinland-Pfalz intensiv nachgefragt wurde, fand am 27. Mai 2020 dazu ein Online-Seminar statt. Über 100 Teilnehmer aus der Bauwirtschaftsbranche zeigten großes Interesse.
Im ersten Vortrag stellte Michael Theiler (Projektleiter planen-bauen 4.0 GmbH) das Projekt „BIM-basierter Bauantrag“ vor. Ziel des Forschungsprojekts war es, ein Konzept für die Integration von BIM in das behördliche Bauantragsverfahren zu erarbeiten. Durch eine effiziente Nutzung von digitalen BIM-Modellen und bundeseinheitlichen offenen Datenstandards bei bauordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahren, sollen Genehmigungsverfahren erleichtert werden. Der Planer als Partner des Bauherrn erhält außerdem neue Möglichkeiten in der Kommunikation mit dem Bauamt, da er digital direkt in den Prozess miteingebunden ist. Der Umweg über den Bauherren entfällt. Über eine Prüfsoftware kann der Planer vorab sein Modell auf Genehmigungsfähigkeit validieren. Hinzukommt, dass digitale Gebäudemodelle direkt zur Prüfung an die Baubehörden hochgeladen werden können. Damit liegt die Planung beim Amt nicht mehr in 2D-Daten, als PDF oder im DWG-Format, sondern als IFC-Modell vor. Der Prüfstatiker kann dann hierauf seine Prüfstatik aufbauen. Die Ergebnisse des Projekts sollen als Grundlage für die Implementierung eines bundesweit einheitlichen digitalen Bauantragsverfahrens auf BIM-Basis dienen.
Dazu war es zunächst notwendig, die Anforderungen an BIM-Modelle im Bauantragsverfahren und die zugehörigen Prüfprozesse zu analysieren. Eine Grundlage für den interoperablen Datenaustausch mittels eingeführter Austauschstandards musste geschaffen werden. In Zusammenarbeit mit BAK, BIngK und anderen Verbänden wurden Vorgaben zur zweckmäßigen Informationstiefe (3D Geometrie, alphanumerischer Daten, etc.) aufgestellt und hinsichtlich des Erstellungsaufwands bewertet. Des Weiteren wurden die Vorteile teilautomatisierter Prüfungen von Bauanträgen basierend auf BIM-Modellen geprüft und Software zur Erzeugung und Bearbeitung des BIM-basierten Bauantrags prototypisch implementiert.
Die Stadt Dortmund hatte sich als Modellkommune, die den BIM-basierten Bauantrag unterstützt und für kommende Bauvorhaben ermöglichen will, für das Projekt zur Verfügung gestellt. Im zweiten Vortrag wurde das erste reale Bauvorhaben im Forschungsprojekt vorgestellt: das Bürogebäude Ocean 21 von Drahtler Architekten aus Dortmund. Drahtler Architekten haben für dieses Projekt allgemeingültige Modellierungsrichtlinien erarbeitet, die zukünftig als Basis für BIM-basierte Bauanträge dienen sollen. Den Nutzen durch das digitale Bauantragsverfahren erlebten Architekt Marius Drahtler und seine Frau Tina, ebenfalls Architektin, als vielfältig. Weniger Aufwand entsteht z.B. durch die papierlosen Unterlagen. Architektin Drahtler betonte, dass bei einer modellorientierten BIM-Planung viele relevante Punkte bereits in den Leistungsphasen 3 und 4 abgeklärt werden, die sonst erst in der Ausführungsplanung mit Leistungsphase 5 bearbeitet werden. Damit sich die intensive Arbeit während der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Büros lohnt, müssen die Projekte mindestens bis nach der Ausführungsplanung betreut werden.
Im Frühsommer 2020 wird in der Fortführung der erste komplett BIM-basierte Bauantrag für ein Folgeprojekt von Drahtler Architekten eingereicht.