Statut des BIM Clusters Rheinland-Pfalz vom 07.07.2016

Building Information Modeling (BIM) wird das Bauen nachhaltig beeinflussen. Es ist ein Thema, das bundesweit die betroffenen Personen und Berufsgruppen, aber auch Ausbildungsstätten beschäftigt. Diese zu einem Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen rund um BIM zu bewegen ist die Herausforderung, die sich schon einige als „Cluster“ organisierte Netzwerke auf regionaler Ebene zur Aufgabe gemacht haben.
Wir möchten für Rheinland-Pfalz hierbei mitwirken und ebenfalls ein solches Cluster gründen, um auch in unserer Region eine geeignete Plattform zur Bewältigung der genannten Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

§1 Name und Sitz

(1) Der Name der Gemeinschaft ist „BIM Cluster Rheinland-Pfalz“.

(2) Der geografische Sitz liegt in Mainz:

BIM-Cluster-Rheinland-Pfalz
c/o Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Rheinstraße 4 A
55116 Mainz
Tel.: 06131-95986-0
Fax: 06131-95986-33

(3) Der Tätigkeitsschwerpunkt der Gemeinschaft liegt in Rheinland-Pfalz.

§2 Organisationsform

(1) Das BIM Cluster Rheinland-Pfalz wird als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet.

(2) Das BIM Cluster Rheinland-Pfalz wird eine Internetrepräsentanz (www.bim-cluster-rlp.de ) betreiben.

(3) Auf der Webrepräsentanz werden die Mitwirkenden und der Koordinierungskreis mit jeweiligem Logo und dem jeweiligen Link zur entsprechenden Institution / Firma aufgeführt, sowie die Sprecher persönlich benannt.

§3 Zweck der Gemeinschaft

(1) Das BIM Cluster Rheinland-Pfalz bietet den regionalen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Institutionen, Einrichtungen, Firmen und Personen eine Plattform zum Austausch von Informationen zum Thema „Building Information Modeling“.

(2) Um das in Abs. 1 genannte Ziel zu erreichen

  1. wird eine Internetrepräsentanz betrieben,
  2. werden Vortragsveranstaltungen organisiert und
  3. Wissens- und Expertenaustausch zum Thema gefördert.

§4 Struktur

(1) Das BIM Cluster Rheinland-Pfalz strukturiert sich in einen Koordinierungskreis, Mitwirkende und Arbeitskreise. Der Koordinierungskreis wählt einen Sprecher und einen zweiten Sprecher mit absoluter Mehrheit.

(2) Der Koordinierungskreis besteht vorerst aus Mitgliedern folgender Gruppen:

  1. Ingenieurkammer
  2. Architektenkammer
  3. Handwerkskammer
  4. Bauwirtschaft
  5. Wirtschaftsministerium
  6. Finanzministerium
  7. Wissenschaft
  8. PlanenBauen4.0
  9. IT / Software
  10. Recht
  11. Unternehmen

Dem Koordinierungskreis obliegt die Steuerung des Clusters. Er beschließt über das Statut und organisiert Veranstaltungen. Die Mitglieder des Koordinierungskreises werden durch den bestehenden Koordinierungskreis nach mehrheitlichem Beschluss benannt. Jedes Mitglied benennt eine Vertretung. Mitglied und Vertretung können gemeinsam an den Treffen des Koordinierungskreises teilnehmen.

§5 Mitwirkende

(1) Mitwirkende/r im BIM Cluster Rheinland-Pfalz kann jede natürliche und juristische Person werden, die einen hinreichend begründeten Bezug zum Thema BIM aufweist. Juristische Personen können durch eine natürliche Person vertreten werden.
Eine geografische Begrenzung im Hinblick auf die Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen.

(2) Die Mitarbeit im Cluster ist derzeit kostenfrei. Sie kann jederzeit gekündigt werden.

(3) Jegliche Tätigkeit im BIM Cluster Rheinland-Pfalz ist ehrenamtlich. Eine aktive Mitarbeit wird erwartet.

(4) Der Koordinierungskreis entscheidet auf Antrag hin über die Aufnahme. Eine Ablehnung muss begründet werden.

§6 Satzungsänderung

Änderungen dieser Satzung bedürfen der Schriftform.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.